Für Webseiten, Programme, Applikationen und Dokumente gilt ab dem nächsten Jahr, dass Unternehmen diese barrierefrei anbieten müssen. Wir machen Ihre digitalen Kanäle fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für jeden, der in Deutschland Produkte oder Dienstleistungen anbietet
Das BFSG betrifft alle, die in Deutschland Produkte oder Dienstleistungen anbieten, unabhängig vom Standort. Barrierefreie Produkte sind Pflicht. Verabschiedet am 15.06.2022, zielt das Gesetz darauf ab, ab 2025 sicherzustellen, dass alle Online-Inhalte für jeden in gleicher Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar sind, einschließlich Websites und Onlineshops. So wird die Notwendigkeit der barrierefreien Umsetzung vom öffentlichen Sektor, für den diese Vorgabe schon lange gilt, mit leichten Anpassungen auf den privatwirtschaftlichen ausgeweitet.
Volle Barrierefreiheit ab Juni 2025 Pflicht für nahezu alle Dienstleister
Im Behindertengleichstellungsgesetz wird Barrierefreiheit so beschrieben: Produkte und Dienstleistungen sind dann „barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 1. August 2021 in Kraft. Es sieht eine schrittweise Erhöhung der Barrierefreiheitsanforderungen vor. Ab dem 28. Juni 2025 müssen nahezu alle Dienstleister, die im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern agieren, die Barrierefreiheit nach definierten Kriterien gewährleisten. Die genauen Vorgaben und Umsetzungsfristen sind in der Richtlinie zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt.
Kernaussagen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Das BFSG legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei hergestellt und vertrieben bzw. erbracht werden müssen, insbesondere solche, die im digitalen Raum angeboten werden. Beispielsweise müssen folgende Angebote dermaßen gestaltet sein, damit sie von Menschen mit Behinderungen ohne Schwierigkeiten genutzt werden können:
- Websites: Alle öffentlich zugänglichen Websites, die dem Geschäftsverkehr dienen
- Onlineshops: Plattformen, die Waren oder Dienstleistungen online verkaufen
- Software und Apps: Anwendungen und Programme, sei es für Desktop-Computer, Tablets oder Mobiltelefone
- Dokumente und Medien: Alle digitalen Dokumente, einschließlich PDFs, Videos, und Audiodateien
- Elektronische Kommunikation: E-Mails, Newsletter und andere Formen der elektronischen Kommunikation
Das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetze
Das BFSG soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen und anderen Einschränkungen gleichberechtigt und barrierefrei an allen Bereichen des Lebens teilhaben können. Es hat das Ziel, sicherzustellen, dass alle digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und somit die digitale Inklusion und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.
Die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Dort können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren, wenn sie der Meinung sind, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den Anforderungen nicht entspricht.
Barrierefreiheit: statt lästiger Pflicht als Wettbewerbsvorteil nutzen
Neben dem rechtlichen Anspruch gibt es viele gute Gründe Ihr digitales Angebot barrierefrei zu gestalten: Barrierefreie Websites sind bspw. nicht nur ein Ausdruck von Menschlichkeit und Inklusion, sondern wirtschaftlich auch eine Chance, Ihr Unternehmen, Ihre Marke und Ihre Angebote einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Darüber hinaus verbessert eine barrierefreie Gestaltung Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen, was Ihre Reichweite erweitert und Ihre Zielgruppen noch besser erreicht.
Bereiten Sie sich mit anyMOTION auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor
Wir prüfen Ihre Anwendungen auf die Voraussetzungen der digitalen Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den einhergehenden Kriterien an die digitale Barrierefreiheit.
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